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Betreuungsservice -nach §45a-c SGB XI


Viele Pflegebedürftige werden in häuslicher Pflege von ihren Angehörigen versorgt.

Wenn Sie selbst in der Rolle der Pflegeperson sind, wissen Sie, dass häusliche Pflege viel

Energie und Zeit erfordert. Der Gesetzgeber hat diese Herausforderungen erkannt und mit dem seit

2017 geltenden Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die Situation für Pflegebedürftige und ihre

pflegenden Angehörigen verbessert.


Ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist der sogenannte Entlastungsbetrag. Dieser dient nicht

nur der Entlastung der Pflegeperson, sondern soll auch die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen in

Bezug auf die sozialen Kontakte und ihren Alltag fördern. Der monatlich festgesetzte Entlastungsbetrag wird

als Erstattung für spezifische unterstützende Aufwendungen gewährt.


Unser Angebot:

- stundenweise Betreuung mit individuellen Beschäftigungsangeboten

-Familien entlastende und unterstützende Dienstleistungen wie z.B. Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen oder Freizeitaktivitäten

-Unterstützung der Pflegeperson im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

  (haushaltsnahe Dienstleistungen)

- Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen

- Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags

-Sitzwachen



 

 

 

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