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Pflegeberatung nach §37 Abs 3 SGB XI

Wenn Sie von Ihren Angehörigen im häuslichen Umfeld versorgt werden, haben Sie in regelmäßigen

Abständen Anspruch auf einen kostenfreien Beratungsbesuch.


Gemäß §37.3 SGB XI sind diese Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger verpflichtgend:


  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich

Für Bezieher von Sach - oder Kombinationsleistungen (beides bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes)

besteht die Möglichkeit, die Beratungsbesuche zweimal jährlich freiwillig in Anspruch zu nehmen.


Als von den Pflegekassen anerkannte unabhängige Beratungsstelle bieten wir Ihnen diese

Beratungseinsätze für alle Personen bereits ab Pflegegrad 1 kostenlos an.




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