Wenn Sie von Ihren Angehörigen im häuslichen Umfeld versorgt werden, haben Sie in regelmäßigen
Abständen Anspruch auf einen kostenfreien Beratungsbesuch.
Gemäß §37.3 SGB XI sind diese Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger verpflichtgend:
Für Bezieher von Sach - oder Kombinationsleistungen (beides bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes)
besteht die Möglichkeit, die Beratungsbesuche zweimal jährlich freiwillig in Anspruch zu nehmen.
Als von den Pflegekassen anerkannte unabhängige Beratungsstelle bieten wir Ihnen diese
Beratungseinsätze für alle Personen bereits ab Pflegegrad 1 kostenlos an.